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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an den Fachhandel! Endkunden benennen wir gerne einen Händler in Ihrer Nähe!
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der BWG Bauteam Profi Produkte / Vertriebs & Logistik GmbH und des Nutzers und die Abwicklung der zwischen dem Nutzer und der BWG Bauteam Profi Produkte / Vertriebs & Logistik GmbH geschlossenen Verträge.
Betreiberinformationen BWG Bauteam Profi Produkte / Vertriebs & Logistik GmbH
BWG Bauteam Profi Produkte Vertriebs & Logistik GmbH Stiller Berg 26 D 98587 Steinbach-Hallenberg
Telefon: +49 (0) 36847 440-0 Telefax: +49 (0) 36847 440-60, -70 E-Mail: info[at]bauteam-werkzeuge.de Geschäftsführung: Jörg Herrmann, Frank Kempe Handelsregister: Amtsgericht Ulm - Registergericht - HRB 540312 Ust-ID-Nr.: DE 145458631
Bankverbindung: Deutsche Bank Schmalkalden IBAN: DE51 8207 0000 0476 6838 00 BIC: DEUTDE8EXXX
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Unsere Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers, insbesondere dessen eigene Einkaufsbedingungen, die fast durchweg auf den Einkauf von allgemeinen Gegenständen ausgerichtet sind, werden von uns nicht anerkannt, auch wenn sie als allein maßgebend bezeichnet werden. Mit der Erteilung der Aufträge betrachtet der Besteller unsere Einkaufsbedingungen als allein verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern getroffene, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Angebote Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung; Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Wir behalten uns weiterhin vor, gegebenenfalls anstatt der im Katalog abgebildeten Artikel gleichwertige Fabrikate zu liefern, es sei denn, es wurde in der Bestellung ausdrücklich anders vorgeschrieben.
3. Preise Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Preise gelten als Grundpreise. Sie sind Festpreise, wenn bis zum Tage der Lieferung keine wesentlichen Erhöhungen der Preise für Rohstoffe eintreten. Als wesentliche Erhöhungen sind anzusehen, wenn die Rohstoffpreise sich um mehr als 2 v.H. erhöhen.
4. Lieferzeit Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen usw. gemachten Angaben betreffend der Lieferzeit werden nach bestem Ermessen gegeben, sie sind nur als annähernd zu betrachten und gelten in jeder Weise für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten; jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Schadenersatzvergütung.
5. Höhere Gewalt Betriebsstörungen jeglicher Art, gleich ob solche durch Maschinen-, Waren-, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, durch Arbeitsausfall aus irgendwelchen Gründen, ferner durch Krieg, Aus- und Einfuhrverbote, Brand, Störung oder Sperrung von Beförderungswegen entstanden sind, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, entbinden uns von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferfristen und von der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung, ohne dass in diesem Fall der Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, egal ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten.
6. Lieferungen Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Auftragswert sollte mindestens 50,00 € betragen, ansonsten fallen zusätzlich 10,00 € Bearbeitungsgebühren an.
7. Berechnung Für die Berechnung ist der Tag der Versandbereitschaft gültig, ohne Rücksicht darauf, ob durch Gütersperre oder sonstige Umstände Ablieferung, Versand oder Abholung nicht erfolgen können. Bei Zahlungseingang wird automatisch die älteste berechtigte Forderung in Verrechnung gebracht.
8. Versand Falls bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen gegeben sind, wird der Versand nach bestem Ermessen vorgenommen, ohne irgendeine Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung oder gute Ankunft der Ware. Bei Versand mit Paketdiensten oder KEP-Dienstleistern sind deren Maßgaben bindend. Als Richtlinie gilt das Gurtmaß. Es errechnet sich wie folgt: 2x Höhe + 2x Breite + 1x längste Seite des Packstückes (Bsp.: Packstück-Maße H x B x L: 0,30 x 0,20 x 2,0 m = Gurtmaß: 2x 0,30 + 2 x 0,20 + 2,0 m = 3,0 m). In der Regel darf das Gurtmaß max. 3,0 m betragen. Bei Versendung mit Speditionen fallen in der Regel ab einer Packstücklänge von 1,60 m Langgutzuschläge an. Diese sind vom jeweiligen Spediteur abhängig und werden von uns entsprechend in Rechnung gestellt. Ab einem Netto-Auftragswert von 1.000,00 € übernimmt die BWG Bauteam Profi Produkte GmbH diese Kosten. Bei vereinbarter Frankolieferung gehen Mehrfrachten, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollzähligkeit und Beschädigungen zu prüfen. Mängel sind sofort dem Spediteur mitzuteilen. Eine spätere Reklamation wird nicht anerkannt. Unsere Firma übernimmt keine Transportschäden. Bei Expressgut und Eilzustellungen innerhalb 24 h gehen die Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
9. Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Für Beschädigung oder Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf, auch wenn Frankolieferung vereinbart ist.
10. Mängelrügen Für diese ist in Bezug auf Eigenschaft, Gewicht oder Maß der Ware § 377 HGB maßgebend. Sie müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht sein. An bereits weiterverarbeiteter Ware ist eine Mängelrüge nicht möglich. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Bei begründeter Beanstandung übernehmen wir es, kostenlos Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere von Dritten, lehnen wir ab. Mit Recht beanstandete Ware ist im Zustand der Anlieferung an uns zurückzusenden. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmenge herleiten. Für Artikel, welche mit Import gekennzeichnet sind, übernehmen wir keine Garantie.
11. Rücksendungen Rücksendungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache bzw. ausreichend frankiert entgegengenommen.
12. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Der Eigentumsvorbehalt hat auch dann Gültigkeit, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht erst über, wenn alle in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks einschließlich der Nebenkosten beglichen sind. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist ihm untersagt. Falls der Besteller die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten. Demgemäß haben wir die in § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Gegenleistung, falls der Besteller vor erfolgter Bezahlung der gelieferten Ware seine Zahlungen einstellt.
13. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto, nach 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar netto. Die Zahlung hat unabhängig vom Wareneingang zu erfolgen. Das Reklamationsrecht wird dadurch nicht berührt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseinganges Verzugszinsen berechnen, mindestens in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz. 2 Monate nach Fälligkeit der Rechnung werden die ausstehenden Beträge automatisch zum Inkasso gegeben.
14. Wechsel und Schecks Wechsel und Schecks gelten nicht als Bezahlung; die Annahme müssen wir uns vorbehalten. Außerdem übernehmen wir keine Verbindlichkeiten für rechtzeitige Vorzeigung und Beibringung des Protestes. Einzugsspesen, Kursverluste usw. fallen dem Einsender zur Last.
15. Zahlungsunfähigkeit Bei Lieferung an Abnehmer, über deren Zahlungsfähigkeit wir nicht genügend unterrichtet sind, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder hinreichende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kaufabschluss in allen Teilen in Ordnung geht. Das gleiche gilt, wenn die vorliegenden Auskünfte uns nicht ausreichend erscheinen. Offener Kredit kann nur solange gewährt werden, als er uns als gesichert erscheint.
16. Erfüllungsort Der Erfüllungsort für beide Teile ist Steinbach-Hallenberg.
17. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl für beide Teile das Amtsgericht Meiningen. Bei Lieferung in das Ausland gilt der vorstehende deutsche Gerichtsstand und damit die Anwendung des deutschen Rechts ebenfalls als ausdrücklich vereinbart.
18. Einzelbestimmungen Eine Einzelbestimmung kann ungültig sein, ohne die übrigen Bestimmungen in Frage zu stellen, falls sie den Besteller im konkreten Fall mit Rücksicht auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche unangemessen benachteiligt.
19. Katalog Die im Katalog angegebenen Beschreibungen, Maße und Abbildungen sind unverbindlich, Farbabweichungen möglich; Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Das Nachdrucken oder Kopieren, auch auszugsweise, ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Katalog kann käuflich zu einer Schutzgebühr von 5,00 € erworben werden; ansonsten bleibt der Katalog unser Eigentum.
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Hinweis |
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Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Gesamtkatalog zu. |
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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an den Fachhandel. Gern benennen wir Ihnen einen Händler in Ihrer Nähe. |
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